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Eine Visitenkarte von Dr. Alexander Kiesgen, ein Kugelschreiber und ein Formular unscharf im Vordergrund

Familie

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, so z.B.:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus. Das Gesetz bietet dabei die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen. Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten „rechtlichen Kleid“ für Ihre persönliche Lebenssituation.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind Notare der richtige Ansprechpartner.